Goethe Zertifikat B1
Wer die Prüfung besteht, kann nachweisen, dass er: - mit verschiedenen Kommunikationssituationen umgehen kann - sich fließend und einfach zu Themen ausdrücken kann, die ihm vertraut sind - die Hauptpunkte der gesprochenen Sprache verstehen kann, wenn sie klar vorgetragen wird - Träume, Erlebnisse, Ereignisse und Ziele erzählen oder beschreiben kann Diese Prüfung besteht aus folgenden Teilen: Verstehen und Produzieren schriftlicher und mündlicher Sprache – die mündliche Prüfung findet paarweise statt. Die Kandidaten haben auch die Möglichkeit, Module miteinander zu kombinieren oder an einzelnen Modulen teilzunehmen. Falls einzelne Zertifikate ausgestellt werden, entsprechen diese einem Gesamtzertifikat. Die Prüfung wurde gemeinsam vom Goethe-Institut, dem ÖSD und der Universität Freiburg in der Schweiz herausgegeben. Heute wird sie weltweit unter folgendem Namen durchgeführt: Goethe Zertifikat B1 bzw. ÖSD Zertifikat B1. Sie besteht aus folgenden Teilen: - Leseverstehen, Dauer 65 Minuten. Der Kandidat ist in der Lage, neben den Grundinformationen eines Textes auch wichtige Einzelheiten zu verstehen. - Schreiben ist der zweite Teil und dauert 60 Minuten. Der Kandidat ist in der Lage, persönliche oder formelle Briefe zu verfassen und andererseits seine Meinung in einem Forum schriftlich zu äußern, wenn er dazu aufgefordert wird. – Darauf folgt das Hörverstehen, das 40 Minuten dauert. Der Kandidat kann die Hauptpunkte und wichtigen Einzelheiten kurzer Texte verstehen, die er hört. – Abschließend dauert das Schreiben 15 Minuten. Der Kandidat unterhält sich mit einem Mitprüfling über ein Thema aus dem alltäglichen Leben, beantwortet Fragen und äußert seine Meinung. Um teilnehmen zu können, muss der Kandidat 12 Jahre alt sein. Möchte der Kandidat an der Erwachsenenprüfung teilnehmen, muss er 16 Jahre alt sein. Die Prüfungen werden ausschließlich elektronisch im Prüfungszentrum durchgeführt. Die Prüfung kann nicht von zu Hause aus abgelegt werden. Im Prüfungszentrum wird sie auf den Laptops des Instituts mit deutscher Tastatur durchgeführt. Die Prüfungen finden im Januar, März, Mai, September und November statt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Kandidat 60 % der maximal möglichen Punktzahl erreicht hat. Konkret gilt er bei 0-59 Punkten als nicht bestanden, bei 60 bis 69 Punkten als ausreichend, bei 70-79 Punkten als befriedigend, bei 80-89 Punkten als gut und bei 90-100 Punkten als sehr gut. Sofern die organisatorischen Möglichkeiten der Prüfungszentren es zulassen, kann der Kandidat die Prüfung beliebig oft wiederholen.